FAQ
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu meinen Dienstleistungen und Preisen.
Was ist eine bestätigte oder beglaubigte Übersetzung?
Was meist als beglaubigte Übersetzung bezeichnet wird – fachlich präziser: bestätigte Übersetzung – ist eine schriftliche Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer (je nach Bundesland auch als vereidigter, beeidigter oder öffentlich bestellter Übersetzer bezeichnet) mit einem Bestätigungsvermerk sowie seinem Stempel und seiner Unterschrift bestätigt wird. Diese Form der Übersetzung wird von Behörden, Gerichten und allen anderen öffentlichen Stellen in Deutschland anerkannt.
Was kostet eine beglaubigte Übersetzung?
Der Preis einer beglaubigten Übersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ausschlaggebend sind vor allem der Textumfang, die Komplexität der Formatierung und die Dringlichkeit des Auftrags.
Bei Standardurkunden biete ich meist Pauschalpreise an. In anderen Fällen erfolgt die Abrechnung nach Normzeilen (à 55 Anschläge). Falls die Zeilenzählung aufgrund eines komplexen Layouts oder nicht editierbarer Formate (wie Fotos oder Scans) erschwert ist, erstelle ich Ihnen gerne ein faires Gesamtangebot. Kontaktieren Sie mich einfach für einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.
Wie läuft die beglaubigte Übersetzung ab?
Der Prozess ist unkompliziert und transparent. Hier sind die einzelnen Schritte:
- Anfrage senden: Sie senden mir das Dokument als Scan oder gut lesbares Foto per E-Mail zu und nennen mir den Verwendungszweck.
- Angebot erhalten: Sie erhalten kurzfristig ein unverbindliches Angebot mit Preis- und Zeitangabe.
- Auftrag bestätigen: Sie bestätigen das Angebot und teilen mir Ihre Rechnungs- und Lieferanschrift mit (oder ob Sie die Übersetzung persönlich abholen möchten).
- Zahlung: Sie erhalten die Rechnung per E-Mail. Die Zahlung erfolgt bequem per Überweisung oder PayPal. Bei umfangreichen Aufträgen oder Postversand erfolgt die Bearbeitung nach Zahlungseingang. Bei kleineren Dokumenten zur persönlichen Abholung ist nach Absprache auch Barzahlung vor Ort möglich.
- Erhalt der Übersetzung: Sie erhalten die Übersetzung termingerecht per Post oder können sie nach Absprache persönlich bei mir abholen.
Muss ich für eine beglaubigte Übersetzung die Originaldokumente vorlegen?
In den allermeisten Fällen ist das nicht notwendig. Für ein unverbindliches Angebot reicht mir ein gut lesbarer Scan per E-Mail aus. Grundsätzlich kann die beglaubigte Übersetzung nicht nur vom Original, sondern auch von einer Kopie oder einem Scan angefertigt werden. Jedoch verlangen die Behörden in bestimmten Fällen die Übersetzung vom Original. Da ich im Bestätigungsvermerk festhalten muss, in welcher Form mir das Dokument vorlag, empfehle ich, dies vorab bei der zuständigen Stelle zu klären.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang und der Art des Textes ab. Kleinere Dokumente (z. B. Urkunden oder kurze Bescheinigungen) sind meist innerhalb von 1–3 Werktagen versandfertig bzw. lieferbar. Bei umfangreicheren Übersetzungen vereinbaren wir einen individuellen Liefertermin.
Werden meine Dokumente und Daten vertraulich behandelt?
Ja, absolut. Als ermächtigter Übersetzer bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Alle Dokumente und persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt und ausschließlich im Rahmen der DSGVO zur Erstellung Ihres Angebots und Ihrer Übersetzung verwendet.

